Geplante Anpassung des JVEG

Vergleich mit der tatsächlichen Inflation
Die Bundesregierung plant, das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) im Jahr 2025 anzupassen. Ursprünglich sollten die neuen Sätze bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, dieser Termin könnte sich jedoch verzögern. Im Rahmen dieser Anpassung sollen die Honorare für Dolmetscher von 85 € auf 93 € angehoben werden, was einer Erhöhung von 9,41 % innerhalb von vier Jahren entspricht. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung von 2,35 %.
Die tatsächliche Inflation in Deutschland betrug im gleichen Zeitraum durchschnittlich ca. 4,74 % pro Jahr, was einer Gesamtinflation von ca. 18,94 % in vier Jahren entspricht. Das bedeutet, dass die Kaufkraft des Geldes in diesem Zeitraum um 18,94 % gesunken ist. Im Klartext: Für den gleichen Betrag kann man sich im Jahr 2025 rund 18,94 % weniger leisten als im Jahr 2021.
Diese Diskrepanz zeigt, dass die geplante Anpassung nicht ausreicht, um den realen Wertverlust des Geldes auszugleichen. Da Dolmetscher und Übersetzer häufig freiberuflich tätig sind und ohnehin hohe finanzielle Belastungen wie Sozialversicherungsbeiträge und Betriebskosten tragen müssen, wirkt sich diese unzureichende Erhöhung besonders stark auf ihre wirtschaftliche Situation aus.
Anpassung der Zeilensätze für Übersetzer
Neben der Erhöhung der Stundensätze für Dolmetscher sieht die Gesetzesanpassung auch eine Erhöhung der Zeilensätze für Übersetzungen vor. Die Vergütung pro Normzeile soll je nach Schwierigkeitsgrad von 1,80 € auf 1,95 €, von 1,95 € auf 2,15 € bzw. von 2,10 € auf 2,30 € steigen. Diese Anpassung entspricht ebenfalls einer Erhöhung von etwa 9 %.
Auswirkungen auf die Branche
Viele Übersetzer und Dolmetscher sehen sich ohnehin schon einem steigenden Konkurrenzdruck durch maschinelle Übersetzungen und sinkenden Honoraren ausgesetzt. Die Anpassung des JVEG ist daher für viele eine Chance, eine angemessene Vergütung für ihre anspruchsvolle Arbeit einzufordern. Allerdings reicht die jetzt vorgesehene Erhöhung nicht aus, um mit der allgemeinen Teuerung Schritt zu halten.
Zudem besteht die Gefahr, dass durch die nur teilweise ausgeglichene Inflation weniger qualifizierte Fachkräfte in der Branche verbleiben. Nachwuchsübersetzer und -dolmetscher könnten sich zunehmend gegen diesen Beruf entscheiden, wenn die finanzielle Perspektive unattraktiv bleibt. Dies würde langfristig zu einem Fachkräftemangel führen, was wiederum die Qualität der Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen beeinträchtigen könnte.
Forderungen der Berufsverbände
Diverse Berufsverbände und Interessenvertretungen von Dolmetschern und Übersetzern fordern eine realistische Anpassung der Vergütungssätze, die der tatsächlichen Inflation entspricht. Dies würde nicht nur für einen angemessenen Inflationsausgleich sorgen, sondern auch die Attraktivität des Berufsstandes erhöhen. Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung stellt für viele lediglich eine symbolische Maßnahme dar, die keine signifikante Verbesserung der finanziellen Situation bringt.
Die geplante Anpassung der Vergütungssätze im JVEG stellt keinen ausreichenden Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten dar. Um die Kaufkraft von Übersetzern und Dolmetschern zu erhalten, wäre eine Anpassung erforderlich, die der tatsächlichen Inflation entspricht. Andernfalls droht eine zunehmende wirtschaftliche Belastung der Branche, was langfristig die Qualität und Verfügbarkeit professioneller Sprachdienstleistungen gefährden könnte.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Bundesregierung auf die Kritik der Betroffenen eingeht oder ob die Anpassung trotz der offensichtlichen Mängel in der aktuellen Form umgesetzt wird. Für Dolmetscher und Übersetzer bleibt zu hoffen, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und sie eine faire Entlohnung für ihre essenzielle Arbeit erhalten.

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