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UNSERE SCHWERPUNKTE

Als professionelles Übersetzungsbüro sind wir der Partner, auf den Sie zählen können!

Unser Versprechen - Qualität in Rat und Tat

Qualität bedeutet für uns: Genauigkeit, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung. Wir begleiten Sie bei allen sprachlichen Herausforderungen, von der Geburtsurkunde über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse bis hin zum Notartermin und der internationalen Konferenz. Ob Privatkunde, Unternehmen oder Behörde – gerne stehen wir auch Ihnen mit Rat und Tat bei Seite. Sprechen Sie uns an!

ReSartus - Ihr Experte für Übersetzungen

Seit vielen Jahren vertraut unsere Kundschaft auf ReSartus. Voller Leidenschaft für multilinguale Kommunikation übersetzen wir in alle Sprachen. Und unser Erfolg kann sich sehen lassen.

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ZUFRIEDENHEIT
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GESCHWINDIGKEIT
95%
PREIS-LEISTUNG
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Kundenzufriedenheit ist unsere Priorität

Zu unseren Kunden gehören Privatkunden, Unternehmen und Behörden gleichermaßen.

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Unsere Schwerpunkte

Wir unterstützen unsere Kundschaft in den verschiedensten Fachbereichen.

Beglaubigte Übersetzungen online

Bestellen Sie beglaubigte Übersetzungen gängiger Dokumente wie Geburts- oder Eheurkunden jetzt auch bequem über unseren Webshop Shop-Translation.

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern!

Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen, die von allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Sie werden meist von staatlichen Stellen wie dem Standesamt oder dem Einbürgerungsamt angefordert.

Sie unterscheiden sich von normaler Übersetzungen durch folgende Merkmale:

  • Beglaubigungsvermerk, der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt
  • Stempel und Unterschrift des Übersetzers
  • Feste Verbindung durch Öse, Heftung oder Siegelung mit dem Ausgangstext oder einer Kopie davon

Generell sollten Übersetzungen, die von einem im Ausland beeidigten Übersetzer angefertigt worden sind, in Deutschland anerkannt werden, wenn diese entsprechend überbeglaubigt oder legalisiert sind.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele deutsche Behörden beglaubigte Übersetzungen aus dem Ausland nicht akzeptieren. Es wird oft darauf verwiesen, dass die beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen und Urkunden von einem in Deutschland für die jeweilige Sprache beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt werden müssen.

Leider bedeutet das oft, dass Übersetzungen doppelt erstellt und bezahlt werden müssen, wenn diese bereits im Ausland angefertigt wurden.

In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.

Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung  der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.

Manche Staaten akzeptieren beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland ohne weiteres. Bitte prüfen Sie bei der zuständigen Stelle, ob diese die aus Deutschland beglaubigten Übersetzungen akzeptieren, bevor Sie Vor-, Überbeglaubigungen vornehmen. So können Sie sich oft eine Menge Zeit und Geld sparen. 

Eine Apostille/Legalisation ist eine zusätzliche Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde. Dabei bestätigt eine Apostille/Legalisation die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde. Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) ist zwischen Deutschland und vielen Ländern in Kraft, Deutschland hat jedoch Widerspruch gegen den Beitritt mancher Länder eingelegt. Eine genaue Liste können Sie beim auswärtigen Amt und in unserem Beitrag zu Apostillen, Legalisation und Beglaubigungen.

Zuständig für ihre Erteilung sind die Behörden des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, d.h. deutsche Behörden für deutsche Urkunden und z.B. ukrainische Behörden für ukrainische Urkunden. 

Weitere Informationen zur Apostille und der Beschaffung von Urkunden im Ausland finden sie bei den entsprechenden Botschaften und Konsulaten. Für viele Sprachen haben wir das bereits für Sie aufgearbeitet – wählen Sie Ihre Sprache in der Übersicht unserer Arbeitssprachen! Für eine Apostille im Bezug auf deutsche Urkunden wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Behörde. Für Urkunden von Standesämtern sind das meist die jeweiligen Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen.

Sie haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Telefonisch unter der +49 (0) 711 995 222 20

oder per Mail an die mail@resartus.de.

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