Wir sind gern für Sie da!

Preise für beglaubigte Übersetzungen

Alle von uns eingesetzten Übersetzer sind für die Erbringung von sprachmittlerischen Leistungen Ihren Anforderungen entsprechend qualifiziert.

Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um Sprache geht!

Preise für Urkundenübersetzungen

  • Neben den Zeilensätzen können auch Gebühren für Formatierung, Recherche und Beglaubigung anfallen.
  • Auf unserem Shop-Portal für Urkundenübersetzungen finden Sie die Preise für häufig benötigte Urkunden nach Ländern sortiert und können die Übersetzung online in Auftrag geben. 
  • Bitte beachten Sie, dass Urkundenübersetzungen nur von gerichtlich zugelassenen Übersetzern angefertigt werden. Übersetzungen von Urkunden werden für Sie persönlich maßangefertigt. 
  • Je nach Umfang und Auslastung kann es zu Wartezeiten in der Regel zwischen 7 bis 14 Werktagen kommen.
  • Bitte bestellen Sie die benötigte Urkundenübersetzung mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin.

Urkundenübersetzungen online bestellen unter www.shop-translation.de

Preise nach JVEG - Justitzvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Grundlagen für die Preiskalkulation

Für die Berechnung der Honorare für Übersetzungen ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich. 

Die Kosten für Übersetzungen werden nach dem Umfang des zu übersetzenden Textes abgerechnet. Dabei besteht eine Normzeile (NZ) aus 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Angefangene Zeilen werden als ganze Zeilen abgerechnet. Die Preise variieren wie folgt:

JVEG - einfach JVEG - erschwert
editierbar 1,80 € zzgl. MwSt. (= 2,14 € brutto) pro NZ 1,95 € zzgl. MwSt. (= 2,32 € brutto) pro NZ
nicht editierbar 1,95 € zzgl. MwSt. (= 2,32 € brutto) pro NZ 2,10 € zzgl. MwSt. (= 2,50 € brutto) pro NZ

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

§ 14 JVEG ermöglicht es Behörden und Gerichten, unter bestimmten Bedingungen Rahmenverträge abzuschließen, die von den oben genannten Stunden- und Zeilensätzen abweichen. 

Begriffsdefinition laut JVEG

editierbar: Dateiformate .txt, .rtf, .doc(x), .xls(x)

nicht editierbar: Dateiformate .pdf, .jpg; Papierform

einfach: normal verständliche Texte in Umgangs- oder Geschäftssprache

erschwert (mindestens ein Kriterium): schwer lesbar (Handschrift, schlechte Kopie, Fax), Fachsprache (juristisch, medizinisch, technisch o.a.), Zeitdruck, andere Erschwernisse – oft auch in Kombination

Nach oben scrollen