Wir sind gern für Sie da!

Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen, die von einer staatlichen Stelle wie dem Standesamt angefordert werden. Urkundenübersetzungen dürfen nur von Übersetzern angefertigt werden, die von einem deutschen Gericht als Übersetzer beeidigt oder ermächtigt wurden. Freie Übersetzer, die nicht beeidigt sind, dürfen mit Ihrem Stempel keine Übersetzungen beglaubigen und können die Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 142 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht bescheinigen. 

Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.

Übersetzungen, die im Ausland angefertigt worden sind, werden in den meisten Fällen von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Hier heißt es regelmäßig, dass die Übersetzungen von einem in Deutschland beeideten Übersetzer angefertigt sein müssen.

Wir erstellen staatlich anerkannte und beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden für alle Sprachen. Sprechen Sie uns an. 

Wir bieten Ihnen über unser Netzwerk aus über 2.000 hochqualifizierten und beeidigten  Übersetzerinnen und Übersetzern staatlich anerkannte Übersetzungen für alle Sprachen.

Für ein unverbindliches und kostenloses Angebot schicken Sie uns die Unterlagen, die Sie übersetzen lassen möchten, gerne per E-Mail zu.

In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.

Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung  der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären. 

Generell sollten Übersetzungen, die von einem im Ausland beeidigten Übersetzer angefertigt worden sind, in Deutschland anerkannt werden, wenn diese entsprechend überbeglaubigt oder legalisiert sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele deutsche Behörden beglaubigte Übersetzungen aus dem Ausland nicht akzeptieren. Es wird oft darauf verwiesen, dass die beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen und Urkunden von einem in Deutschland für die jeweilige Sprache beeidigten oder ermächtigten Übersetzer zu erstellen sind.

Bild einer beglaubigten Übersetzung

Wie kann ich beglaubigte Übersetzungen in Auftrag geben?

Über unser Shop-System für häufig angeforderte Urkundenübersetzungen können Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Urkunden bequem online beauftragen.

So funktioniert es:

  1. Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten, über Auswahl des Landes oder über das Suchfeld (Beispiel: Führerschein Kanada) suchen.
  2. Datei eingescannt hochladen oder nach Abschluss der Bestellung zuschicken.
  3. Auswahl in den Warenkorb legen und Bestellung abschließen.
  4. Bequem die beglaubigte und offiziell anerkannte Übersetzung in ein paar Tagen auf dem Postweg nach Hause zugeschickt bekommen.

Sollte Ihre Urkunde in unserem Produktkatalog nicht enthalten sein, können Sie uns das Dokument als Datei eingescannt per E-Mail zuschicken. Wir übersenden Ihnen sodann umgehend ein verbindliches Angebot.

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