Notariatsdolmetschen
Traumhaus gefunden. Dolmetscher für den Notar finden.
Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder Immobilie kaufen oder verkaufen und benötigen einen Dolmetscher beim Notar? Gerne unterstützen wir Sie bundesweit und stellen Ihnen einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher für das geplante Vorhaben.
Was kostet ein Dolmetscher beim Notar?
Die Kosten für die Heranziehung beim Notar können variieren. Die Preise hängen vom Thema und Umfang des Kaufvertrages oder der Grundschuldbestellung ab. Dabei regelt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) die Honorare für Dolmetscher und Übersetzungen.
Eine hochwertige Verdolmetschung beim Notar setzt die schriftliche Übersetzung des Kaufvertrages oder der Grundschuldbestellung voraus. Die Übersetzung ist auch wichtig, da man eine schriftliche Übersetzung des Vertrags in fremde Sprache zum Nachlesen erhält. Das ist besonders dann wichtig, wenn es später einmal zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Durchschnittlich kann man für einen Notariatstermin, inkl. schriftlicher und beglaubigter Übersetzung, von einem halben bis ganzen Tagessatz ausgehen. Die Kosten belaufen sich regelmäßig zwischen 600,00 Euro bis 950,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Der Preis beinhaltet:
- Beglaubigte Übersetzung des Vertrages oder der Grundschuldbestellung von einem gerichtlich zugelassenen und ermächtigten Übersetzer.
- An- und Abfahrtszeit zum Notar (ca. 1 Stunde)
- eventuelle Wartezeiten (ca. 30 Minuten)
- Termindauer im Notariat (max. 2 Stunden)
- Vertrag oder Grundschuldbestellung
- Name des Notars
- Einsatzort und Adresse
- Termindatum
- Terminuhrzeit
Storno-Bedingungen: Ab Auftragserteilung 100%.
Wichtig zu beachten:
- Der Notartermin muss uns min. 10 Werktage im Voraus mitgeteilt werden.
- Der Dolmetscher benötigt spätestens 7 Werktage vor dem Termin den Vertrag oder die Grundschuldbestellung zur Vorbereitung der schriftlichen ÜbersetzungN
Sie haben Fragen?
Sie benötigen einen Dolmetscher für einen Notar-Termin? Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Spezialisierte Dolmetscher
Sorgenfreie Kommunikation
Für Sie vor Ort bundesweit
Unsere Fachdolmetscher garantieren Ihnen höchste Qualität bei der Verdolmetschung von Beurkundungen und sind der Rechtssprache mächtig.
Mit unserer Erfahrung verläuft die Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte beim Notar reibungslos und angenehm.
Unsere Dolmetscher unterstützen Sie bundesweit vor Ort und reisen für Ihr Anliegen an.
Wann ein Notariatsdolmetscher benötigt wird
Wenn Sie in Deutschland ein Grundstück kaufen, einen Ehevertrag oder Gesellschaftsvertrag schließen oder eine Vollmacht erteilen wollen, muss solch ein Rechtsgeschäft von einem Notar beurkundet werden, damit es rechtsgültig wird. Sind Sie nach eigenen Angaben oder nach Einschätzung des Notars der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, so muss laut dem deutschen Beurkundungsgesetz ein Dolmetscher herangezogen werden. Dies ist auch der Fall, wenn die Urkunde in einer anderen Sprache als der deutschen aufgenommen wird.
Bei dem Termin verliest der Notar die Urkunde in Abschnitten in deutscher Sprache, was der Dolmetscher sodann ebenfalls abschnittsweise, konsekutiv, in die Fremdsprache für den Mandanten überträgt. An einigen Stellen kann der Notar Erläuterungen für den Mandanten hinzufügen, die selbstverständlich ebenfalls vom Dolmetscher verdolmetscht werden.
Nachdem der Notar das Dokument verlesen hat, stellt er dem Mandanten Fragen, die der Dolmetscher verdolmetscht. Sobald alle Fragen vom Mandanten beantwortet werden, unterzeichnen alle Beteiligten (Notar, Mandant, Dolmetscher) die Niederschrift.
Für einen reibungslosen Ablauf beim Notar empfiehlt es sich, vereidigte Dolmetscher zu beauftragen. Außerdem können Sie dem Dolmetscher die notarielle Urkunde oder einen Entwurf der Urkunde bereits vor dem Termin zukommen lassen, damit er vorab eine Übersetzung anfertigen lassen kann. Diese kann er dann bei dem Termin entsprechend verlesen. Je nach Auftrag kann es vorkommen, dass wir selbst für Sie Kontakt mit der Notarkanzlei aufnehmen und den Entwurf des zu beurkundenden Dokuments erhalten, um diesen vorab zu übersetzen.
Sollten Sie nach der Beurkundung im Notariat eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde zur Vorlage bei Behörden oder Banken benötigen, so kann der Dolmetscher die finale Fassung der Übersetzung anschließend mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.