Videodolmetschen

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Als professionelles Dolmetschbüro sind wir der Partner, auf den Sie zählen können!

MEDIZIN-
DOLMETSCHEN

KONFERENZ-
DOLMETSCHEN

Remote-interpreting: Wenn der Dolmetscher dem Sachbearbeiter online über den Bildschirm zugeschaltet wird.

Was ist Videodolmetschen?

Videodolmetschen ist eine moderne Form der Sprachmittlung, bei der Dolmetscher per Videoanruf zugeschaltet werden, um Gespräche oder Meetings in Echtzeit zwischen Personen mit unterschiedlichen Sprachen zu übersetzen. Dabei nutzen alle Beteiligten eine Videokonferenz-Plattform (wie Zoom, Teams, Webex, Big Blue Button oder spezialisierte Lösungen), sodass der Dolmetscher nicht physisch anwesend sein muss, sondern ortsunabhängig arbeiten kann. Hierbei wird je nach Software simultan oder konsekutiv gedolmetscht.

Ortsunabhägig und kostengünstig

Solange vor Ort eine Internetverbindung besteht, kann ein Videodolmetscher zugeschaltet werden. Dies erleichtert die Organisation und erhöht die Verfügbarkeit, insbesondere bei seltenen Sprachen wie Edo, Fula oder Somali. Auch sind viele Sprachen in Deutschland sehr ungleich verteilt: In Hessen sprechen viele Menschen Tigrinya, in Berlin dagegen Vietnamesisch. In Baden-Württemberg dagegen sprechen viele Menschen Thai, in Schleswig-Holstein für Dänisch. Umgekehrt gibt es für diese Sprachen in anderen Regionen oft nur wenige qualifizierte Dolmetschende und Anfahrtszeiten von 2 – 3 Stunden machen insbesondere bei kurzen Terminen oft bis zu 80 % der Kosten aus. Ist der Termin abends, kommen eventuell auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten dazu.

In manchen Fällen ist spezielles Fachwissen nötig, zum Beispiel bei Medizindolmetschen oder technischen Schulungen. Bei manchen Terminen sind ausschließlich weibliche Dolmetscherinnen gewünscht, was für gewisse Sprachen vor Ort nur schwierig umzusetzen ist. Durch Videodolmetschen vergrößert sich der Pool an möglichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern schlagartig. Durch den Verzicht auf persönlichen Kontakt sinkt außerdem das persönliche Risiko in sensiblen Situationen, zum Beispiel bei Infektionsgefahr oder psychiatrischen Terminen.

Vorteile im Überblick

  • Bundesweite Verfügbarkeit für alle Sprachen
  • Örtliche und zeitliche Flexibilität
  • Kostenersparnis durch Wegfall von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Weniger Wartezeiten und Ausfallrisiko insbesondere bei langer Anfahrt (Stau, Baustellen, Zugausfall)
  • Größerer Dolmetscherpool und dadurch größere Auswahl
  • Geringeres persönliches und gesundheitliches Risiko

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern!

Videodolmetschen ist auf einer Vielzahl von Geräten möglich, solange diese über eine Kamera, ein Mikrofon und eine stabile Internetverbindung verfügen. Das können also Computer oder Laptops sein, aber auch Tablets oder Smartphones. Während moderne Computerbildschirme Mikrophon, Kamera und Lautsprecher bereits eingebaut fest eingebaut haben, benötigen Sie diese bei älteren Geräten womöglich extern.

Wir richten uns bei der Auswahl des Anbieters für Videokonferenzen gerne nach Ihnen. Wenn Sie einen der größeren Anbieter wie MS Teams, Cisco WebEx oder Zoom verwenden möchten, ist das kein Problem. Gerne schalten wir uns auch über Google Meet oder GoTo Meeting zu.

Bei internationalen Tools wie MS Teams, Cisco WebEx oder Zoom ist die DSGVO-Konformität oft nicht durchgängig gewährleistet, insbesondere wenn Daten auf US-Servern verarbeitet werden. Vor allem bei Nutzung in der kostenfreien Version sind Gespräche bei vielen Anbietern außerdem zeitlich oder in der Zahl der Teilnehmenden stark begrenzt, was sehr stören kann.

Wenn Sie also Zoom-Alternativen suchen, die tatsächlich DSGVO-konform sind, kommen insbesondere Jitsi, Big Blue Button und Meetergo infrage.

Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich zulässig, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei Gerichtsterminen digital zugeschaltet werden. Dies ist durch § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) und § 185 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)  geregelt, die es Gerichten erlauben, Verfahrensbeteiligten die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen mittels Bild- und Tonübertragung zu gestatten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über die Zuschaltung von Dolmetschern im Ermessen des Gerichts liegt und von den technischen Möglichkeiten sowie den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Verfahrens abhängt.

Unabhängig von der tatsächlichen Gesprächsdauer entstehen bei jedem Einsatz feste Kosten, etwa für die Koordinierung, den Technikcheck und die Bereitstellung des Dolmetschers. Diese Aufwände fallen immer an – auch bei sehr kurzen Einsätzen. Daher erfolgt die Abrechnung pauschal bis zu 2 Stunden, wobei die Kosten pro Stunde 93 € zzgl. MwSt. betragen. Für längere Gespräche wird pro zusätzlich angefangener halben Stunde abgerechnet.

Sie haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Telefonisch unter der +49 (0) 711 995 222 20

oder per Mail an die mail@resartus.de.

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