Ferndolmetschen

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Remote-interpreting: Wenn der Dolmetscher dem Sachbearbeiter online über den Bildschirm zugeschaltet wird.

Was ist Ferndolmetschen?

Ferndolmetschen ermöglicht es, Sprachbarrieren auch über große Entfernungen hinweg zu überwinden. Dabei befinden sich Dolmetschende nicht am selben Ort wie die Gesprächspartner, sondern werden per Audio- oder Videoverbindung zugeschaltet. Diese digitale Form des Dolmetschens kommt vor allem bei Online-Meetings, Videokonferenzen oder hybriden Veranstaltungen zum Einsatz und bietet Unternehmen sowie Institutionen ein Höchstmaß an Flexibilität und Effizienz. Moderne Kommunikations-technologien sorgen dafür, dass die Verständigung reibungslos und in Echtzeit erfolgt – unabhängig von Zeit und Ort

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Telefondolmetschen ist ein Dolmetschdienst, der es Personen, die unterschiedliche Sprachen sprechen, ermöglicht, über das Telefon miteinander zu kommunizieren.

Ein professioneller Dolmetscher wird dabei zugeschaltet, um das Gesprochene von einer Sprache in die andere zu übertragen. Telefondolmetschen wird üblicherweise konsekutiv durchgeführt, wobei der Dolmetscher zuhört und das Gesagte wiedergibt, sobald der Sprecher eine Pause macht.

Telefondolmetschen findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, beispielsweise im Gesundheitswesen, bei Behörden, im Finanzsektor oder bei Notfällen, in denen eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation erforderlich ist.

Die einfachste Möglichkeit ist, dass Dolmetschende direkten Kontakt über eine Telefonnummer mit Ihnen aufnehmen. Allerdings kann dies schwierig werden, sobald mehr als zwei Parteien involviert.

Hierfür haben wir Telefonkonferenznummern. Diese ermöglichen es, bis zu 25 Teilnehmende gleichzeitig über Telefon zu verbinden. Damit nicht jeder sich in den Anruf einwählen kann, ist dieser zusätzlich durch eine Pin gesichert.

Videodolmetschen ist eine moderne Form des Ferndolmetschens, bei der Dolmetschende per Videoanruf zugeschaltet werden. Je nach Software erfolgt dies konsekutiv oder simultan.

Im Gegensatz zum reinen Telefondolmetschen bietet Videodolmetschen den Vorteil, dass auch visuelle Informationen wie Mimik und Gestik übertragen werden, was die Verständigung erleichtert. Auch ist die Tonqualität oft besser.

Allerdings erfordert es eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Endgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone. Dies ist nicht immer und überall möglich.

Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich zulässig, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei Gerichtsterminen digital zugeschaltet werden. Dies ist durch § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) und § 185 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)  geregelt, die es Gerichten erlauben, Verfahrensbeteiligten die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen mittels Bild- und Tonübertragung zu gestatten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über die Zuschaltung von Dolmetschern im Ermessen des Gerichts liegt und von den technischen Möglichkeiten sowie den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Verfahrens abhängt.

Sie haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

Telefonisch unter der +49 (0) 711 995 222 20

oder per Mail an die mail@resartus.de.

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