Beglaubigt, gestempelt, gesiegelt
Sie möchten ausländische Dokumente bei einer Behörde einreichen, ein Visum beantragen oder einen Vertrag im Ausland abschließen? Dann genügt eine einfache Übersetzung in der Regel nicht. In solchen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Dabei handelt es sich um eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und offiziell bestätigt wird. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Inhalt Ihrer Unterlagen vollständig mit dem Original übereinstimmt und rechtlich anerkannt ist.
Eine beglaubigte Übersetzung gibt Ihnen somit die Sicherheit, dass Ihre Dokumente von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen akzeptiert werden.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen, die von allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Sie werden meist von staatlichen Stellen wie dem Standesamt oder dem Einbürgerungsamt angefordert.
Sie unterscheiden sich von normaler Übersetzungen durch folgende Merkmale:
- Beglaubigungsvermerk, der die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt
- Stempel und Unterschrift des Übersetzers
- Feste Verbindung durch Öse, Heftung oder Siegelung mit dem Ausgangstext oder einer Kopie davon
Wer erstellt staatlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzern erstellt, die durch ein Gericht in Deutschland dazu ermächtigt worden sind. Die Ermächtigung bezieht sich gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf die Bescheinigung, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Solche Übersetzungen werden in der Regel in Anlehnung an § 189 GVG durch alle Behörden in Deutschland akzeptiert.
Freie Übersetzer, die nicht beeidigt sind, dürfen mit Ihrem Stempel keine Übersetzungen beglaubigen und können die Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 142 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht bescheinigen.
Je nachdem, was für ein Dokument übersetzt werden soll, unterscheiden sich auch die Preise für Übersetzungen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung hängen vor allem von der Textlänge und dem Aufwand für die Formatierung ab. Sollten viele handschriftliche Einträge oder Stempel auf dem Dokument angebracht sein, hat dies ebenfalls Einfluss auf den Preis von beglaubigten Übersetzungen. In der Regel liegt dieser pro Seite des Dokuments zwischen 65 und 119 Euro pro Seite.
Sind meine Übersetzungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?
Generell sollten Übersetzungen, die von einem im Ausland beeidigten Übersetzer angefertigt worden sind, in Deutschland anerkannt werden, wenn diese entsprechend überbeglaubigt oder legalisiert sind.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele deutsche Behörden beglaubigte Übersetzungen aus dem Ausland nicht akzeptieren. Es wird oft darauf verwiesen, dass die beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen und Urkunden von einem in Deutschland für die jeweilige Sprache beeidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt werden müssen.
Leider bedeutet das oft, dass Übersetzungen doppelt erstellt und bezahlt werden müssen, wenn diese bereits im Ausland angefertigt wurden.
Sind meine Übersetzungen aus Deutschland im Ausland anerkannt?
In Deutschland ausgestellte beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland müssen durch das Oberlandesgericht vor- und überbeglaubigt werden und oft von ausländischen Konsulaten und Botschaften legalisiert werden, bevor diese im Ausland gültig sind. Manche Konsulate und Botschaften akzeptieren nur eigene, durch das jeweilige Konsulat oder Botschaft akkreditierte Übersetzer.
Wenn Sie vorhaben, Übersetzungen im Ausland zu verwenden, empfiehlt es sich, vorher Kontakt mit der empfangenden Stelle aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Übersetzung aus Deutschland dort abzuklären.
Manche Staaten akzeptieren beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland ohne weiteres. Bitte prüfen Sie bei der zuständigen Stelle, ob diese die aus Deutschland beglaubigten Übersetzungen akzeptieren, bevor Sie Vor-, Überbeglaubigungen vornehmen. So können Sie sich oft eine Menge Zeit und Geld sparen.
Was ist eine Apostille/Legalisation und wie bekommt man diese?
Eine Apostille/Legalisation ist eine zusätzliche Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde. Dabei bestätigt eine Apostille/Legalisation die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde. Das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) ist zwischen Deutschland und vielen Ländern in Kraft, Deutschland hat jedoch Widerspruch gegen den Beitritt mancher Länder eingelegt. Eine genaue Liste können Sie beim auswärtigen Amt und in unserem Beitrag zu Apostillen, Legalisation und Beglaubigungen.
Zuständig für ihre Erteilung sind die Behörden des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, d.h. deutsche Behörden für deutsche Urkunden und z.B. ukrainische Behörden für ukrainische Urkunden.
Weitere Informationen zur Apostille und der Beschaffung von Urkunden im Ausland finden sie bei den entsprechenden Botschaften und Konsulaten. Für viele Sprachen haben wir das bereits für Sie aufgearbeitet – wählen Sie Ihre Sprache in der Übersicht unserer Arbeitssprachen! Für eine Apostille im Bezug auf deutsche Urkunden wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Behörde. Für Urkunden von Standesämtern sind das meist die jeweiligen Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen.
Sie haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Telefonisch unter der +49 (0) 711 995 222 20
oder per Mail an die mail@resartus.de.

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Wie kann ich beglaubigte Übersetzungen in Auftrag geben?
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So funktioniert es:
- Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten, über Auswahl des Landes oder über das Suchfeld (Beispiel: Führerschein Kanada) suchen.
- Datei eingescannt hochladen oder nach Abschluss der Bestellung zuschicken.
- Auswahl in den Warenkorb legen und Bestellung abschließen.
- Bequem die beglaubigte und offiziell anerkannte Übersetzung in ein paar Tagen auf dem Postweg nach Hause zugeschickt bekommen.
Sollte Ihre Urkunde in unserem Produktkatalog nicht enthalten sein, können Sie uns das Dokument als Datei eingescannt per E-Mail zuschicken. Nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf. Wir übersenden Ihnen sodann umgehend ein verbindliches Angebot.
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